Neue EEG-Förderung und -Fördersätze
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die für Solaranlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geltenden Fördersätze (EEG-Fördersätze) und den Mieterstromzuschlag. Der EEG-Fördersatz bemisst sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie der installierten Leistung der jeweiligen Solaranlage. (Quelle: Bundesnetzagentur)
Mehr Informationen finden Sie hier:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/
ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html