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Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet?

Wenn Sie Ihre Photovoltaik-Anlage 2004 in Betrieb genommen haben, endet die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Ihre Anlage am 31. Dezember 2024. Sie erhalten für Ihre Ü20-Photovoltaikanlage danach nicht länger die Vergütung in bisheriger Höhe. In den kommenden Jahren wird es immer mehr Anlagen geben, die das EEG-Förderende erreichen, jeweils im 21. Jahr nach der Inbetriebnahme zum 31.12..

Der Gesetzgeber hat Ende 2020 eine befristete Anschlussregelung für diese Anlagen beschlossen. Demnach dürfen Sie als Betreiber weiterhin Ihren Strom ins Netz einspeisen und erhalten als Vergütung den "Jahresmarktwert Solar". Die Regelung ist allerdings zunächst befristet bis Ende 2027. (Quelle: Verbraucherzentrale)

Mehr Informationen finden Sie hier:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/
photovoltaik-was-tun-mit-der-ue20anlage-wenn-die-eegfoerderung-endet-50846

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